Allgemeine Geschäftsbedingungen der Loopback GmbH
Als PDF herunterladenInhalt
- 1. Geltungsbereich und Vertragsbestandteile
- 2. Begriffe
- 3. Registrierung, Accounts und Organisation
- 4. Vertragsschluss
- 5. Leistungen
- 6. Anbindung kundeneigener Infrastruktur
- 7. Pflichten des Kunden
- 8. Sperrung und Maßnahmen bei Verstößen
- 9. Preise, Abrechnung und Zahlung
- 10. Preisänderungen
- 11. Laufzeit, Kündigung und Anbieterwechsel
- 12. Mängelansprüche
- 13. Haftung
- 14. Datenschutz
- 15. Vertraulichkeit
- 16. Änderungen dieser AGB, des Leistungsanhangs und der Leistungsbeschreibungen
- 17. Kommunikation
- 18. Export- und Importkontrolle
- 19. Sonstige Bestimmungen
Version 2.0.0 – Stand: 04.11.2026. Der deutsche Text ist rechtlich maßgeblich.
1. Geltungsbereich und Vertragsbestandteile#
1.1. Anwendungsbereich#
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle Vertragsverhältnisse zwischen der Loopback GmbH, Gottlieb-Daimler-Straße 1-7, 66773 Schwalbach, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 111974 („Loopback“), und dem Kunden (Loopback und Kunde auch „Parteien“) über die Nutzung der Loopback-Plattform sowie sämtlicher von Loopback angebotenen Leistungen und Produkte (insgesamt die „Services“).
1.2. Ausschließlich Unternehmer#
Die Services richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 Abs. 1 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Mit der Registrierung bestätigt der Kunde, dass er die Services in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit nutzt. Loopback ist berechtigt, hierfür geeignete Nachweise, insbesondere eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer oder einen Registerauszug, zu verlangen. Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB werden nicht geschlossen.
1.3. Vertragsbestandteile#
Vertragsbestandteile sind, jeweils in der nach Ziffer 1.5 maßgeblichen Fassung:
- eine individuelle Vereinbarung, insbesondere ein Angebot, ein Enterprise-Vertrag oder eine Auftragsbestätigung („Individualvereinbarung“),
- die Leistungsbeschreibung des jeweiligen Services („Leistungsbeschreibung“),
- der Leistungsanhang mit den für alle Services geltenden Regelungen zu Support, Verfügbarkeit, Wartung und Datensicherung,
- die auf der Website von Loopback veröffentlichte Preisliste („Preisliste“),
- die Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung einschließlich ihrer Anhänge („AVV“) nach Ziffer 14.1,
- diese AGB.
1.4. Rangfolge#
Bei Widersprüchen gelten die Vertragsbestandteile in der Reihenfolge der Ziffer 1.3; der jeweils vorrangige Bestandteil geht dem nachrangigen vor. Für Entgelte geht die Preisliste der Leistungsbeschreibung vor, soweit keine Individualvereinbarung besteht. In Fragen des Datenschutzes geht die AVV den übrigen Vertragsbestandteilen vor, soweit keine Individualvereinbarung zur Auftragsverarbeitung besteht.
1.5. Maßgebliche Fassung#
Für jeden Service gelten die Leistungsbeschreibung und die Preisliste in der Fassung, die zum Zeitpunkt seiner Buchung veröffentlicht ist. Spätere Änderungen werden nur nach Maßgabe der Ziffern 5.4, 5.5, 10 und 16 wirksam. Die Veröffentlichung neuer Leistungsbeschreibungen für zusätzliche Services stellt keine Änderung bestehender Verträge dar. Loopback archiviert frühere Fassungen und stellt sie auf Anfrage zur Verfügung.
1.6. Abweichende Bedingungen#
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, Loopback stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu. Dies gilt auch dann, wenn Loopback in Kenntnis solcher Bedingungen Leistungen vorbehaltlos erbringt.
1.7. Schriftform und Textform#
Soweit diese AGB die Textform vorsehen, genügt eine E-Mail oder eine Erklärung über die Plattform. Soweit diese AGB oder eine Individualvereinbarung die Schriftform vorsehen, kann sie auch durch eine einfache elektronische Signatur gewahrt werden; gesetzliche Formvorschriften bleiben unberührt.
1.8. Bestandsverträge#
Für Verträge, die vor dem 04.11.2026 geschlossen wurden, gelten diese AGB, der Leistungsanhang und die Leistungsbeschreibungen in dieser Fassung erst, wenn der Kunde ihnen zustimmt oder sie nach dem Änderungsverfahren der bisher vereinbarten Bedingungen wirksam werden. Bis dahin gelten die bisher vereinbarten Bedingungen fort.
2. Begriffe#
Im Sinne dieser AGB bezeichnet:
- Plattform oder Loopback-Plattform: das von Loopback betriebene System, über das der Kunde Services bucht und verwaltet, einschließlich der webbasierten Benutzeroberfläche, der Programmierschnittstellen (API), der Kommandozeilenwerkzeuge und der zugehörigen Steuerungskomponenten.
- Account: das persönliche Benutzerkonto einer natürlichen Person auf der Plattform.
- Organisation: die Abbildung des Kunden auf der Plattform, in der Services gebucht, Accounts als Mitglieder verwaltet und Rechte vergeben werden.
- Ressource: eine konkrete, vom Kunden angelegte Instanz eines Services, etwa ein Cluster, ein Node, ein Bucket, ein Repository oder ein Bundle.
- Infrastrukturanbieter: ein Dritter, über den Loopback Rechenzentrums-, Compute-, Speicher- oder Netzwerkleistungen bezieht. Der Kunde wählt Infrastrukturanbieter und Region, soweit der jeweilige Service dies vorsieht.
- Loopback-Komponente: eine Software- oder Plattformkomponente, die Loopback selbst entwickelt oder betreibt, auch wenn sie auf Infrastruktur eines Infrastrukturanbieters läuft. Welche Komponenten eines Services Loopback-Komponenten sind, ergibt sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung.
- Kundeninhalte: alle Daten, Anwendungen, Container-Images, Konfigurationen, Quellcodes und sonstigen Inhalte, die der Kunde oder von ihm berechtigte Personen in die Services einbringen oder durch deren Nutzung erzeugen.
- Kundeneigene Infrastruktur: Cluster, Server oder sonstige Systeme, die nicht von Loopback bereitgestellt werden und die der Kunde an die Loopback-Plattform anbindet.
- Beta-Service: ein Service oder eine Funktion, die in der Plattform, der Leistungsbeschreibung oder der Preisliste als „Beta“, „Preview“ oder vergleichbar gekennzeichnet ist.
3. Registrierung, Accounts und Organisation#
3.1. Registrierung#
Die Nutzung der Services setzt einen Account und eine Organisation voraus. Der Kunde und die für ihn handelnden Personen haben bei der Registrierung und danach vollständige und zutreffende Angaben zu machen, insbesondere zur vollständigen Firmierung, einer ladungsfähigen Anschrift (keine Postfach- oder sonstige anonyme Adresse), einer gültigen E-Mail-Adresse und gegebenenfalls zur Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. Änderungen sind unverzüglich in der Plattform zu aktualisieren oder Loopback mitzuteilen.
3.2. Vertretung#
Wer eine Organisation anlegt oder in ihrem Namen Services bucht, versichert, zur Vertretung des Kunden berechtigt zu sein. Handlungen, die über Accounts mit entsprechenden Rechten oder über API-Tokens der Organisation vorgenommen werden, muss sich der Kunde zurechnen lassen.
3.3. Zugangsdaten und Rechtevergabe#
Der Kunde hält Zugangsdaten, Passkeys, Einmalpasswort-Verfahren, API-Tokens, kubeconfig-Dateien und sonstige Zugangsmittel geheim und schützt sie nach dem Stand der Technik. Er verantwortet die Vergabe von Mitgliedschaften, Gruppen und Rechten innerhalb seiner Organisation. Besteht der Verdacht, dass Zugangsmittel Unbefugten bekannt geworden sind, hat der Kunde sie unverzüglich zu sperren oder zu erneuern und Loopback zu informieren, soweit Loopback-Systeme betroffen sein können.
3.4. Prüfung und Ablehnung#
Ein Anspruch auf Registrierung oder auf Abschluss eines Vertrags besteht nicht. Loopback kann die Freischaltung einer Organisation oder einzelner Services von einer Prüfung der Identität, der Unternehmereigenschaft oder der Zahlungsfähigkeit sowie von der Hinterlegung eines gültigen Zahlungsmittels oder einer Vorauszahlung abhängig machen.
4. Vertragsschluss#
4.1. Plattformvertrag#
Mit Abschluss der Registrierung und der Freischaltung der Organisation durch Loopback kommt zwischen Loopback und dem Kunden ein Rahmenvertrag über die Nutzung der Loopback-Plattform zustande („Plattformvertrag“). Der Plattformvertrag selbst ist entgeltfrei; Entgelte fallen nur für gebuchte Services an.
4.2. Buchung von Services im Self-Service#
Legt der Kunde über die Plattform eine Ressource an oder bucht er einen Service, gibt er ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Einzelvertrags über diesen Service ab. Loopback nimmt das Angebot durch die Bereitstellung der Ressource an. Vor Abgabe des Angebots weist die Plattform die wesentlichen Merkmale und die anfallenden Entgelte des Services aus oder verlinkt die maßgebliche Leistungsbeschreibung und Preisliste. Die Pflichten nach § 312i Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 und Satz 2 BGB finden keine Anwendung.
4.3. Enterprise-Verträge#
Angebote von Loopback außerhalb der Plattform sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Ein Vertrag kommt durch Unterzeichnung einer Individualvereinbarung oder durch Auftragsbestätigung von Loopback in Textform zustande. Soweit die Individualvereinbarung keine abweichende Regelung trifft, gelten diese AGB.
4.4. Kontingente#
Loopback kann für Organisationen Nutzungskontingente festlegen, etwa für die Anzahl von Clustern, Nodes oder die Speichermenge. Die Erhöhung eines Kontingents kann der Kunde über die Plattform oder den Support beantragen. Loopback kann die Erhöhung von einer erneuten Prüfung nach Ziffer 3.4 abhängig machen.
5. Leistungen#
5.1. Leistungsumfang und Leistungskategorien#
Inhalt und Umfang der Services ergeben sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung, dem Leistungsanhang und einer etwaigen Individualvereinbarung. Jede Leistungsbeschreibung ordnet die Bestandteile eines Services einer oder mehreren der folgenden Kategorien zu, für die jeweils ergänzend die nachstehenden Regelungen gelten:
- Plattformleistungen: die Bereitstellung der Plattform mit Accounts, Organisationen, Rechteverwaltung und Abrechnung.
- Betriebene Komponenten: Loopback-Komponenten, die Loopback für den Kunden betreibt, aktualisiert und überwacht. Für sie gelten die Verfügbarkeitszusagen des Leistungsanhangs, soweit sie dort oder in der Leistungsbeschreibung als SLA-relevant bezeichnet sind.
- Infrastrukturleistungen: Compute-, Speicher-, Netzwerk- und vergleichbare Leistungen, die Loopback über Infrastrukturanbieter bereitstellt. Loopback bleibt Vertragspartner des Kunden. Eine eigene Verfügbarkeitszusage übernimmt Loopback für Infrastrukturleistungen nur, soweit die Leistungsbeschreibung dies ausdrücklich vorsieht.
- Integrationen: Anbindungen an Dienste Dritter, die der Kunde selbst nutzt, etwa Quellcode-Plattformen oder externe DNS-Anbieter. Deren Verfügbarkeit und Funktionsumfang liegen außerhalb des Einflussbereichs von Loopback. Der Kunde ist für sein Vertragsverhältnis mit dem jeweiligen Dritten selbst verantwortlich.
- Drittanbieterleistungen: Leistungen, die Loopback für den Kunden bei Dritten beschafft, etwa Domainregistrierungen. Für sie gelten ergänzend die in der Leistungsbeschreibung genannten Bedingungen des Dritten.
- Anbindung kundeneigener Infrastruktur: die Verwaltung kundeneigener Infrastruktur über die Loopback-Plattform nach Ziffer 6.
Bestandteile, die der Kunde verantwortet, ordnet die Leistungsbeschreibung als Kundeninhalte oder kundeneigene Infrastruktur im Sinne von Ziffer 2 zu.
5.2. Verantwortungsabgrenzung#
Soweit die Leistungsbeschreibung nichts anderes bestimmt, verantwortet Loopback den Betrieb der Loopback-Komponenten. Der Kunde verantwortet die Kundeninhalte, insbesondere Auswahl, Konfiguration, Betrieb, Aktualisierung und Absicherung seiner Anwendungen und Workloads, die Konfiguration seiner Ressourcen innerhalb der ihm eingeräumten Rechte sowie die Datensicherung nach Ziffer 7.3. Ein Betrieb der Anwendungen des Kunden durch Loopback ist nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist.
5.3. Infrastrukturanbieter, Standort und Subunternehmer#
Loopback darf zur Leistungserbringung Infrastrukturanbieter und sonstige Subunternehmer einsetzen. Ressourcen, für die der Kunde einen Infrastrukturanbieter oder eine Region gewählt hat, verlagert Loopback nicht ohne Zustimmung des Kunden zu einem anderen Infrastrukturanbieter oder in eine andere Region, es sei denn, dies ist zur Abwehr einer akuten Gefahr für Sicherheit oder Verfügbarkeit erforderlich und bleibt auf das Notwendige beschränkt. Datenschutzrechtliche Vorgaben zum Einsatz weiterer Auftragsverarbeiter richten sich nach der AVV.
5.4. Weiterentwicklung und Änderung von Services#
Loopback entwickelt die Services fortlaufend weiter. Loopback darf Services ändern, wenn
- die Änderung den Service verbessert oder der Kunde gleichwertige Funktionen behält,
- die Änderung aus Gründen der IT-Sicherheit, wegen gesetzlicher oder behördlicher Vorgaben oder wegen geänderter Leistungen eines Infrastrukturanbieters erforderlich ist, oder
- die Änderung für den Kunden unter Berücksichtigung der Interessen von Loopback zumutbar ist.
Entfällt dadurch eine wesentliche Funktion oder verschlechtert sich der Service für den Kunden nicht nur unerheblich, kündigt Loopback die Änderung mindestens vier Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform an, es sei denn, eine kürzere Frist ist aus den Gründen der Nummer 2 geboten. Der Kunde kann betroffene Ressourcen bis zum Wirksamwerden löschen. Bei Verträgen mit fester Laufzeit steht ihm in diesem Fall ein Sonderkündigungsrecht für die betroffenen Services zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens zu.
5.5. Einstellung von Services#
Loopback kann einzelne Services, Ressourcentypen, Regionen oder Infrastrukturanbieter für Neubuchungen jederzeit einstellen. Die Einstellung bereits gebuchter Services kündigt Loopback mit einer Frist von mindestens drei Monaten in Textform an. Bei Verträgen mit fester Laufzeit ist eine Einstellung vor Ablauf der Laufzeit nur zulässig, wenn der Infrastrukturanbieter seine Leistung einstellt oder ein sonstiger wichtiger Grund vorliegt. Die Frist verkürzt sich in diesem Fall auf das Loopback Mögliche, und Loopback unterstützt den Kunden angemessen bei der Migration. Ziffer 11.8 bleibt unberührt.
5.6. Beta-Services#
Beta-Services stellt Loopback zu Test- und Erprobungszwecken bereit. Für sie gelten die Verfügbarkeitszusagen und SLA Credits des Leistungsanhangs nicht. Loopback kann Beta-Services jederzeit ändern und mit einer Frist von 14 Tagen einstellen, aus Gründen der IT-Sicherheit auch ohne Frist. Der Kunde sollte Beta-Services nur nach eigener Risikoabwägung für produktive Zwecke einsetzen. Sind Beta-Services unentgeltlich, gilt Ziffer 5.7 Satz 3.
5.7. Unentgeltliche Leistungen und Aktionsguthaben#
Unentgeltliche Leistungen, kostenlose Kontingente und Aktionsguthaben gewährt Loopback freiwillig. Loopback kann sie für die Zukunft ändern oder einstellen und wird dabei die berechtigten Interessen des Kunden angemessen berücksichtigen. Für unentgeltliche Leistungen haftet Loopback abweichend von Ziffer 13 nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie in den Fällen der Ziffer 13.5. Freiwillige Kulanzleistungen im Einzelfall begründen keinen Anspruch auf künftige Kulanz.
5.8. Zusatzleistungen#
Beratungs-, Migrations-, Implementierungs- und sonstige Leistungen, die nicht in einer Leistungsbeschreibung enthalten sind, erbringt Loopback nur aufgrund einer gesonderten Vereinbarung und, soweit nichts anderes vereinbart ist, nach Aufwand zu den jeweils vereinbarten Sätzen.
5.9. Leistungstermine#
Termine für Zusatzleistungen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich in Textform als verbindlich vereinbart sind. Loopback kommt nur in Verzug, wenn die Leistung fällig ist und der Kunde Loopback erfolglos eine angemessene Nachfrist von mindestens 14 Tagen in Textform gesetzt hat.
5.10. Weiterverkauf#
Der Kunde darf die Services nutzen, um eigene Leistungen für Dritte zu erbringen und Ressourcen Dritten zur Nutzung zu überlassen („Endkunden“). Zwischen Loopback und Endkunden entsteht kein Vertragsverhältnis. Der Kunde bleibt gegenüber Loopback für die Nutzung durch seine Endkunden wie für eigenes Handeln verantwortlich, insbesondere für die Einhaltung der Ziffern 7 und 8 und für die Entgelte. Er verpflichtet seine Endkunden zur Einhaltung entsprechender Nutzungsregeln. Der Kunde darf nicht den Eindruck erwecken, er handle im Namen von Loopback.
6. Anbindung kundeneigener Infrastruktur#
6.1. Gegenstand#
Soweit die Leistungsbeschreibung dies vorsieht, kann der Kunde kundeneigene Infrastruktur, etwa externe Cluster oder eigene Server als Worker, über die Plattform oder eine von Loopback bereitgestellte Agent-Software („Loopback Agent“) an die Loopback-Plattform anbinden. Für die Anbindung fallen Entgelte an, soweit die Preisliste dies vorsieht.
6.2. Verantwortung des Kunden#
Der Kunde verantwortet die kundeneigene Infrastruktur vollständig, insbesondere Hardware, Betriebssystem, Aktualisierung und Härtung, Netzwerkanbindung, Stromversorgung und physische Sicherheit. Er sichert zu, zur Anbindung und zur Installation des Loopback Agent auf den betreffenden Systemen berechtigt zu sein. Für kundeneigene Infrastruktur übernimmt Loopback keine Verfügbarkeitszusage.
6.3. Loopback Agent#
Der Loopback Agent benötigt für seine Funktion privilegierte Rechte auf den angebundenen Systemen. Loopback darf den Loopback Agent automatisch aktualisieren, um Sicherheit, Kompatibilität und Funktionsfähigkeit zu gewährleisten. Der Kunde darf den Loopback Agent nur für die Anbindung an die Loopback-Plattform verwenden und ihn nicht verändern, dekompilieren oder umgehen, soweit dies nicht gesetzlich zwingend erlaubt ist.
6.4. Zulässige Workloads und Trennung#
Auf angebundener kundeneigener Infrastruktur dürfen nur die in der Leistungsbeschreibung zugelassenen Workloads betrieben werden. Gefährdet kundeneigene Infrastruktur die Sicherheit oder Integrität der Loopback-Plattform oder anderer Kunden, darf Loopback die Anbindung sofort trennen und den Kunden hierüber unverzüglich informieren.
7. Pflichten des Kunden#
7.1. Mitwirkung#
Der Kunde unterstützt Loopback bei der Analyse und Beseitigung von Störungen und Mängeln in zumutbarem Umfang, insbesondere durch die Bereitstellung der erforderlichen Informationen und die Durchführung zumutbarer Maßnahmen zur Datensicherheit. Mängel und Störungen sind Loopback unverzüglich nach ihrer Feststellung über einen Servicekanal des Leistungsanhangs mitzuteilen.
7.2. Lizenzen und Rechte#
Der Kunde stellt sicher, dass er über alle Rechte und Lizenzen verfügt, die für die Nutzung der Kundeninhalte im Rahmen der Services erforderlich sind. Verwaltet oder verteilt der Kunde Softwarelizenzen auf seinen Ressourcen, ist ausschließlich er für die korrekte Lizenzierung verantwortlich. Dies gilt auch für Inhalte, die der Kunde über öffentliche Repositories oder öffentliche Buckets verbreitet.
7.3. Datensicherung#
Der Kunde ist für die Sicherung der Kundeninhalte selbst verantwortlich, soweit er nicht einen Service mit ausdrücklich vereinbarter Datensicherung gebucht hat. Er sichert seine Daten in angemessenen, ihrer Bedeutung entsprechenden Abständen, bei produktiven Daten mindestens täglich, und zwar so, dass die Sicherungen nicht ausschließlich in derselben Ressource gespeichert sind und eine Wiederherstellung mit vertretbarem Aufwand möglich ist. Sicherungen, die Loopback zum Betrieb der Loopback-Komponenten erstellt, dienen ausschließlich der Wiederherstellung dieser Komponenten und begründen keinen Anspruch des Kunden auf Wiederherstellung von Kundeninhalten.
7.4. Kosten der Nutzung#
Der Kunde behält die durch seine Nutzung entstehenden Entgelte im Blick. Dies gilt insbesondere für automatische Skalierung, Datenverkehr und Speicherverbrauch. Entgelte, die durch eine Nutzung über die Zugangsmittel des Kunden entstehen, schuldet der Kunde auch dann, wenn die Nutzung durch einen Dritten erfolgt, dem der Kunde den Zugang schuldhaft ermöglicht hat.
7.5. IT-Sicherheit und Systembelastung#
Der Kunde darf durch die Nutzung der Services die Infrastruktur von Loopback, die Infrastrukturanbieter, andere Kunden und die allgemeine IT-Sicherheit nicht beeinträchtigen, insbesondere nicht durch Techniken, die Hardware oder Netzwerk in besonderem Maße überlasten. Loopback kann betroffene Ressourcen vom Zugriff durch Dritte ausschließen oder ihre Netzanbindung sperren, bis der Kunde die gefährdenden Techniken beseitigt oder deaktiviert hat.
7.6. Rechtmäßige Nutzung#
Der Kunde verpflichtet sich, über die Services keine rechtswidrigen oder Gesetze, behördliche Auflagen oder Rechte Dritter verletzenden Inhalte abzulegen, anzubieten oder zu verbreiten. Er trägt dafür Sorge, dass die von ihm gewählten Domains und Internet-Adressen ebenfalls keine Gesetze, behördlichen Auflagen oder Rechte Dritter verletzen. Der Kunde darf keine urheberrechtlich geschützten Inhalte unberechtigt anbieten oder verbreiten; insbesondere der Betrieb von P2P-Tauschbörsen, Download-Services oder Streaming-Diensten, über die urheberrechtlich geschützte Inhalte unberechtigt verbreitet werden können, sowie das Setzen von Links auf solche Angebote ist untersagt. Der Kunde setzt die Services ferner nicht für Handlungen ein, die gegen gesetzliche Verbote, die guten Sitten oder Rechte Dritter (Urheber-, Marken-, Namens-, Datenschutzrechte usw.) verstoßen. Untersagt sind insbesondere:
- unbefugtes Eindringen in fremde Rechnersysteme (z. B. Hacking);
- die Behinderung fremder Rechnersysteme durch Versenden oder Weiterleiten von Datenströmen oder E-Mails (z. B. DoS- oder DDoS-Angriffe, Spam, Mail-Bombing, offene Mail-Relays);
- der Betrieb von IRC-bezogenen Diensten (z. B. Shells, Bouncer, Eggdrops);
- die Suche nach offenen Zugängen zu fremden Rechnersystemen (z. B. Port-Scanning);
- das Fälschen von IP-Adressen, Mail- und News-Headern sowie die Verbreitung von Schadsoftware;
- der Betrieb von Anonymisierungsdiensten, offenen Proxys oder sonstigen Diensten, die der Verschleierung der Identität im Internet dienen können;
- die Veröffentlichung nationalsozialistischer, rassistischer, volksverhetzender, gewaltverherrlichender oder sonst rechtswidriger Inhalte.
Der Kunde beachtet zusätzlich die Nutzungsrichtlinien des von ihm gewählten Infrastrukturanbieters in der Fassung, die dieser auf seiner Website veröffentlicht. Ein Verstoß gegen diese Richtlinien steht einem Verstoß gegen diese Ziffer gleich.
7.7. Freistellung#
Der Kunde stellt Loopback von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen oder vertragswidrigen Nutzung der Services durch den Kunden, seine Nutzer oder Endkunden oder auf den Kundeninhalten beruhen, insbesondere wegen Verletzung von Urheber-, Marken-, Namens-, Datenschutz- und Wettbewerbsrecht. Die Freistellung umfasst die Kosten einer angemessenen Rechtsverteidigung. Sie gilt nicht, soweit der Kunde die Rechtsverletzung nicht zu vertreten hat. Loopback informiert den Kunden unverzüglich über geltend gemachte Ansprüche und gibt ihm Gelegenheit zur Stellungnahme.
8. Sperrung und Maßnahmen bei Verstößen#
8.1. Sperrung nach Aufforderung#
Bei einem drohenden oder eingetretenen Verstoß gegen Ziffer 7.5 oder 7.6 sowie bei der Geltendmachung nicht offensichtlich unbegründeter Ansprüche Dritter gegen Loopback auf Unterlassen der Darbietung von Kundeninhalten ist Loopback berechtigt, unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen des Kunden die betroffenen Inhalte oder Ressourcen ganz oder teilweise vorübergehend oder dauerhaft zu sperren, wenn der Kunde diese nicht innerhalb von 24 Stunden nach einer entsprechenden Aufforderung selbst sperrt.
8.2. Sofortige Sperrung#
Im Falle (i) eines erheblichen Verstoßes, (ii) besonderer Eilbedürftigkeit oder Gefahr im Verzug, (iii) einer nicht offensichtlich rechtswidrigen behördlichen Anordnung oder gerichtlichen Entscheidung oder (iv) einer gesetzlichen Verpflichtung kann Loopback die Sperrung auch ohne vorherige Aufforderung vornehmen und informiert den Kunden unverzüglich.
8.3. Gefährdende Programme#
Gefährden oder beeinträchtigen vom Kunden betriebene Programme, Skripte oder Ähnliches den Betrieb der Loopback-Plattform, der Infrastruktur oder die Sicherheit und Integrität von Daten anderer Kunden, kann Loopback die betroffenen Ressourcen anhalten, vom Netz trennen oder deren Zugriff beschränken. Loopback informiert den Kunden unverzüglich.
8.4. Verhältnismäßigkeit und Entgelte#
Loopback beschränkt Sperrungen auf das zur Abhilfe erforderliche Maß und hebt sie auf, sobald der Grund entfallen ist. Die Pflicht zur Zahlung der Entgelte bleibt während einer vom Kunden zu vertretenden Sperrung bestehen. Weitergehende Rechte von Loopback, insbesondere zur Kündigung aus wichtigem Grund, bleiben unberührt.
9. Preise, Abrechnung und Zahlung#
9.1. Preise#
Es gelten die Preise der Preisliste in der nach Ziffer 1.5 und Ziffer 10 maßgeblichen Fassung oder die in einer Individualvereinbarung vereinbarten Preise. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
9.2. Nutzungsabhängige Abrechnung#
Nutzungsabhängige Entgelte werden nach der tatsächlichen Nutzung je Ressource und Abrechnungseinheit berechnet, wie in der Preisliste angegeben, insbesondere je Stunde, je gespeichertem Gigabyte oder je übertragener Datenmenge. Zeitabhängige Entgelte werden je angefangener Stunde berechnet. Monatliche Preisangaben beruhen auf 720 Stunden. Eine Ressource ist bis zu ihrer Löschung entgeltpflichtig, auch wenn sie angehalten ist, soweit die Preisliste nichts anderes bestimmt. Fixe Entgelte werden nach Maßgabe der Preisliste berechnet.
9.3. Abrechnungszeitraum und Fälligkeit#
Abrechnungszeitraum ist der Kalendermonat. Loopback stellt nach Ablauf eines Abrechnungszeitraums eine Rechnung über die in diesem Zeitraum angefallenen Entgelte. Rechnungsbeträge sind mit Zugang der Rechnung sofort ohne Abzug fällig. Eine unverbindliche Übersicht über die laufende Nutzung stellt Loopback in der Plattform bereit.
9.4. Zahlungsarten#
Die Zahlung erfolgt über die in der Plattform angebotenen Zahlungsarten, insbesondere per Kreditkarte, per SEPA-Lastschrift oder über Guthaben. Loopback setzt hierfür einen Zahlungsdienstleister ein. Hinterlegt der Kunde ein Zahlungsmittel, ermächtigt er Loopback, fällige Beträge bei Rechnungsstellung einzuziehen. Bei SEPA-Lastschrift erteilt der Kunde ein SEPA-Firmenlastschrift- oder Basislastschriftmandat; die Frist für die Vorabankündigung (Pre-Notification) wird auf einen Tag verkürzt. Der Kunde sorgt für ausreichende Deckung. Kosten, die durch eine vom Kunden zu vertretende Rücklastschrift oder Rückbuchung entstehen, trägt der Kunde. In Individualvereinbarungen können abweichende Zahlungsarten und Zahlungsziele vereinbart werden.
9.5. Guthaben#
Der Kunde kann seiner Organisation Guthaben zuführen. Der laufende Verbrauch wird mit dem Guthaben verrechnet. Guthaben wird nicht verzinst und ist nicht übertragbar. Bei Beendigung des Plattformvertrags erstattet Loopback auf Antrag das vom Kunden eingezahlte, nicht verbrauchte Guthaben nach Abzug offener Forderungen. Aktionsguthaben, unentgeltlich gewährte Guthaben und SLA Credits werden nicht ausgezahlt; für sie gelten die bei ihrer Gewährung mitgeteilten Bedingungen, insbesondere zu ihrer Gültigkeitsdauer.
9.6. Rechnungen#
Loopback stellt Rechnungen elektronisch in der Plattform zum Abruf bereit, gegebenenfalls in einem strukturierten elektronischen Format. Ein Anspruch auf Zusendung per E-Mail oder Post besteht nicht. Loopback kann den Kunden per E-Mail über neue Rechnungen informieren. Der Kunde ruft seine Rechnungen regelmäßig in der Plattform ab.
9.7. Einwendungen gegen Rechnungen#
Einwendungen gegen eine Rechnung hat der Kunde innerhalb von acht Wochen nach ihrem Zugang in Textform zu erheben. Unterlässt er dies, gilt die Rechnung als genehmigt. Loopback weist den Kunden mit der Rechnung auf diese Folge hin. Gesetzliche Ansprüche des Kunden bei begründeten Einwendungen nach Fristablauf bleiben unberührt.
9.8. Zahlungsverzug#
Kommt der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, gelten die gesetzlichen Regelungen, insbesondere § 288 BGB einschließlich der Pauschale nach § 288 Abs. 5 BGB. Der Kunde erstattet Loopback die angemessenen Kosten der Rechtsverfolgung.
9.9. Fehlgeschlagene Zahlung, aufgebrauchtes Guthaben und Sperrung#
Schlägt der Einzug einer fälligen Zahlung fehl, kommt der Kunde mit einer Zahlung in Verzug oder ist bei Nutzung über Guthaben das Guthaben aufgebraucht, informiert Loopback den Kunden in Textform und räumt ihm eine Frist von sieben Tagen zum Ausgleich ein.
Nach fruchtlosem Fristablauf darf Loopback unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen des Kunden die betroffenen Ressourcen anhalten und den Zugang zur Plattform auf Abrechnungsfunktionen und den Datenexport beschränken. Die Kundeninhalte bleiben dabei erhalten. Loopback hebt die Sperrung auf, sobald ihr Grund entfallen ist.
Erfolgt auch innerhalb von weiteren 30 Tagen kein Ausgleich, kann Loopback die betroffenen Verträge nach Ziffer 11.6 aus wichtigem Grund kündigen. Die Löschung der Kundeninhalte richtet sich dann nach Ziffer 11.9.
Loopback kündigt die endgültige Löschung mindestens sieben Tage vorher in Textform an. Die Ankündigung nennt den vorgesehenen Löschzeitpunkt, weist ausdrücklich auf den unwiderruflichen Datenverlust hin und erläutert die verfügbaren Exportmöglichkeiten. Bis zur Löschung ermöglicht Loopback dem Kunden den Export seiner Kundeninhalte über die verfügbaren Schnittstellen oder auf einem anderen geeigneten Weg, auch wenn offene Forderungen noch nicht ausgeglichen sind.
Gesetzliche Aufbewahrungspflichten bleiben unberührt; für Daten in Sicherungskopien gilt die AVV. Offene Zahlungsansprüche bleiben unberührt.
9.10. Vorauszahlung und Sicherheit#
Bestehen begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Kunden oder kommt der Kunde wiederholt in Zahlungsverzug, kann Loopback für weitere Nutzungen eine angemessene Vorauszahlung, die Nutzung über Guthaben oder ein Ausgabenlimit verlangen.
9.11. Aufrechnung und Zurückbehaltung#
Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Dies gilt nicht für Forderungen wegen Mängeln der Leistung von Loopback aus demselben Vertragsverhältnis. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis geltend machen.
9.12. Steuern#
Ändert sich der gesetzliche Umsatzsteuersatz, wird der geänderte Satz ab seinem Inkrafttreten berechnet. Loopback darf vom Kunden die für eine umsatzsteuerliche Behandlung erforderlichen Angaben verlangen, insbesondere eine gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer bei Kunden mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union.
10. Preisänderungen#
10.1. Services ohne feste Laufzeit#
Für Services ohne feste Laufzeit kann Loopback die Preise mit Wirkung für die Zukunft ändern. Loopback kündigt Preiserhöhungen für gebuchte Ressourcen mindestens vier Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform und in der Plattform an. Die erhöhten Preise gelten nur für die Nutzung ab dem angekündigten Zeitpunkt. Der Kunde kann betroffene Ressourcen bis dahin ohne weitere Kosten löschen. Preissenkungen kann Loopback jederzeit mit sofortiger Wirkung vornehmen. Für neu gebuchte Ressourcen gilt die jeweils aktuelle Preisliste.
10.2. Verträge mit fester Laufzeit oder Mindestabnahme#
Für Services mit fester Laufzeit oder vereinbarter Mindestabnahme sind die vereinbarten Preise für die Dauer der Laufzeit fest. Abweichend davon kann Loopback Preise anpassen, soweit sich die Entgelte, die Loopback an Infrastrukturanbieter für die betreffenden Ressourcen zu zahlen hat, nach Vertragsschluss ändern. Die Anpassung ist auf den Betrag der tatsächlichen Kostenänderung beschränkt. Sinken diese Kosten, ist Loopback zur entsprechenden Senkung verpflichtet. Loopback kündigt Preiserhöhungen mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform an und erläutert die zugrunde liegende Kostenänderung. Der Kunde kann die betroffenen Services innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Ankündigung mit Wirkung zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung kündigen. Loopback weist in der Ankündigung auf dieses Recht hin.
10.3. Gesetzliche Abgaben#
Ändern sich nach Vertragsschluss gesetzliche Steuern, Abgaben oder Gebühren, die unmittelbar auf die Services erhoben werden, kann Loopback die Preise im Umfang dieser Änderung anpassen. Ziffer 10.2 Sätze 5 bis 7 gelten entsprechend.
11. Laufzeit, Kündigung und Anbieterwechsel#
11.1. Plattformvertrag#
Der Plattformvertrag läuft auf unbestimmte Zeit. Der Kunde kann ihn jederzeit ohne Frist kündigen, insbesondere durch Schließen der Organisation in der Plattform. Die Kündigung beendet zugleich alle Einzelverträge über Services ohne feste Laufzeit. Loopback kann den Plattformvertrag mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende kündigen. Die Kündigung durch Loopback beendet zugleich alle Einzelverträge über Services ohne feste Laufzeit. Einzelverträge mit fester Laufzeit laufen bis zum Ende ihrer Laufzeit fort; insoweit besteht der Plattformvertrag fort.
11.2. Services ohne feste Laufzeit#
Services ohne feste Laufzeit kann der Kunde jederzeit durch Löschen der betreffenden Ressource beenden. Die Entgeltpflicht endet mit der Löschung. Loopback kann Services ohne feste Laufzeit mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende in Textform kündigen.
11.3. Services mit fester Laufzeit#
Ist eine feste Laufzeit vereinbart, aber keine Regelung zu Verlängerung und Kündigung getroffen, beträgt die Laufzeit zwölf Monate. Der Vertrag verlängert sich jeweils um zwölf Monate, wenn er nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der jeweiligen Laufzeit gekündigt wird. Das Recht des Kunden zur Kündigung zum Zwecke eines Anbieterwechsels nach Ziffer 11.8 bleibt unberührt.
11.4. Teilkündigung#
Sehen die Leistungsbeschreibung oder eine Individualvereinbarung eine gesonderte Kündigungsmöglichkeit für einzelne Services vor, kann jede Partei diese Services unter Einhaltung der hierfür geltenden Frist gesondert kündigen.
11.5. Ausschluss des § 648 BGB#
Das jederzeitige Kündigungsrecht des Kunden als Besteller nach § 648 Satz 1 BGB wird ausgeschlossen, soweit es anwendbar ist.
11.6. Kündigung aus wichtigem Grund#
Das Recht beider Parteien zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für Loopback insbesondere vor, wenn der Kunde
- mit der Zahlung von Entgelten in Höhe von mindestens zwei durchschnittlichen Monatsentgelten in Verzug ist;
- nach einer Sperrung gemäß Ziffer 9.9 offene Entgelte nicht innerhalb von weiteren 30 Tagen ausgleicht oder kein Guthaben auflädt;
- schuldhaft gegen eine wesentliche Vertragspflicht verstößt und trotz Abmahnung nicht innerhalb angemessener Frist Abhilfe schafft;
- in eine wirtschaftliche Lage gerät oder eine wesentliche Verschlechterung seiner Vermögensverhältnisse eintritt, die es wahrscheinlich macht, dass er seine vertraglichen Pflichten nicht mehr regelmäßig erfüllen kann;
- gegen gesetzliche Verbote verstößt, insbesondere urheber-, wettbewerbs-, namens- oder datenschutzrechtliche Bestimmungen verletzt;
- schwerwiegend oder wiederholt gegen Ziffer 6.4, 7.5 oder 7.6 oder gegen sonstige die IT-Sicherheit oder Rechte Dritter schützende Pflichten verstößt; oder
- bei der Registrierung oder Prüfung nach Ziffer 3.4 vorsätzlich falsche Angaben gemacht hat.
11.7. Form der Kündigung#
Kündigungen bedürfen der Textform. Der Kunde kann außerdem über die hierfür vorgesehenen Funktionen der Plattform kündigen.
11.8. Anbieterwechsel und Datenportabilität#
11.8.1. Kündigungsrecht zum Anbieterwechsel. Der Kunde kann jeden Vertrag mit einer Frist von zwei Monaten zum Zwecke eines Anbieterwechsels kündigen, auch vor Ablauf einer festen Laufzeit. In der Kündigung erklärt der Kunde, ob er (a) zu einem anderen Anbieter wechselt, (b) auf eigene Infrastruktur wechselt oder (c) die Löschung seiner exportierbaren Daten wünscht. Bei vorzeitiger Beendigung eines Vertrags mit fester Laufzeit bleiben ausdrücklich vereinbarte Entgelte für eine vorzeitige Beendigung unberührt, soweit sie nach der Verordnung (EU) 2023/2854 („Data Act“) zulässig sind.
11.8.2. Unterstützung und Betriebskontinuität. Nach Ablauf der Kündigungsfrist beginnt ein Übergangszeitraum von bis zu 30 Kalendertagen („Übergangszeitraum“). Während der Kündigungsfrist und des Übergangszeitraums erbringt Loopback die Services zu den bestehenden Bedingungen weiter und
- unterstützt den Kunden und von ihm benannte Dritte in angemessenem Umfang beim Wechsel,
- wirkt mit der gebotenen Sorgfalt darauf hin, Betriebsunterbrechungen zu vermeiden,
- informiert den Kunden über bekannte Risiken für die Kontinuität der Services während des Wechsels,
- schützt die zu übertragenden Daten während des Wechsels angemessen, insbesondere durch verschlüsselte Übertragungswege, und
- stellt die für die Exit-Strategie des Kunden relevanten Informationen bereit.
11.8.3. Verlängerung. Ist der Wechsel innerhalb von 30 Kalendertagen technisch nicht durchführbar, teilt Loopback dies dem Kunden innerhalb von 14 Arbeitstagen nach Zugang der Kündigung mit, begründet dies und nennt einen alternativen Übergangszeitraum von höchstens sieben Monaten. Der Kunde kann den Übergangszeitraum einmalig um einen von ihm bestimmten angemessenen Zeitraum verlängern, wenn seine betrieblichen Anforderungen dies erfordern. Auf Wunsch des Kunden kann ein kürzerer Übergangszeitraum vereinbart werden.
11.8.4. Exportierbare Daten. Loopback ermöglicht dem Kunden während des Übergangszeitraums den Export der exportierbaren Daten und digitalen Vermögenswerte in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format. Die exportierbaren Datenkategorien, Formate und Schnittstellen ergeben sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung und dem Online-Register unter loopback.cloud/legal/data-act. Bei Widersprüchen gehen die Leistungsbeschreibungen dem Online-Register vor. Ausgenommen sind Daten, die ausschließlich der internen Funktion der Services dienen oder Geschäftsgeheimnisse von Loopback oder Dritten enthalten, insbesondere interne Betriebs- und Sicherheitstelemetrie ohne spezifischen Kundenbezug, proprietäre Automatisierungen, Vorlagen und Module von Loopback sowie aggregierte oder anonymisierte Kennzahlen, soweit die Ausnahme den Wechsel nicht unangemessen behindert. Sind solche Informationen für den Wechsel technisch erforderlich, erbringt Loopback die notwendige funktionale Mitwirkung, ohne Geschäftsgeheimnisse offenlegen zu müssen.
11.8.5. Keine Wechselentgelte. Loopback erhebt für den Wechsel, den Datenexport und die Unterstützung nach dieser Ziffer 11.8 keine Wechsel- oder Datenextraktionsentgelte. Die regulären Entgelte für die bis zur Vertragsbeendigung genutzten Services bleiben geschuldet; sie sind keine Wechselentgelte im Sinne des Data Act. Nutzt der Kunde die Services parallel zu Diensten anderer Anbieter, kann Loopback für den ausgehenden Datenverkehr zu diesen Diensten Entgelte berechnen, höchstens jedoch in Höhe der Kosten, die Loopback dafür unmittelbar entstehen (Art. 34 Abs. 2 Data Act).
11.8.6. Vertragsende und Löschung. Der Vertrag endet mit erfolgreichem Abschluss des Wechsels oder, wenn der Kunde die Löschung gewählt hat, mit Ablauf der Kündigungsfrist. Loopback bestätigt die Beendigung in Textform. Anschließend kann der Kunde für weitere 30 Kalendertage auf eine Kopie seiner exportierbaren Daten zugreifen, soweit diese nicht bereits anderweitig verfügbar sind. Danach oder zu einem vom Kunden ausdrücklich verlangten früheren Zeitpunkt löscht Loopback die verbliebenen Kundeninhalte. Daten in Sicherungskopien werden nach Maßgabe der AVV im Rahmen der regulären Rotation gelöscht. Auf Wunsch bestätigt Loopback die Löschung in Textform.
11.9. Folgen sonstiger Vertragsbeendigung#
Endet ein Vertrag aus anderen Gründen als nach Ziffer 11.8, löscht Loopback die Kundeninhalte der betroffenen Ressourcen mit deren Löschung durch den Kunden oder 30 Kalendertage nach Vertragsende. Ziffer 11.8.6 Sätze 4 und 5 gelten entsprechend. Nach der Löschung einer Ressource ist ein Export ihrer Kundeninhalte nicht mehr möglich.
12. Mängelansprüche#
12.1. Technische Grenzen#
Nach dem Stand der Technik ist es nicht möglich, Hard- und Software so zu erstellen, dass sie in allen Anwendungskombinationen fehlerfrei arbeitet oder gegen jede Manipulation durch Dritte geschützt ist. Loopback schuldet die in der Leistungsbeschreibung und im Leistungsanhang vereinbarte Beschaffenheit, nicht jedoch die Eignung der Services für bestimmte, nicht vereinbarte Zwecke des Kunden.
12.2. Minderung#
Ist die vertragsgemäße Nutzung eines Services infolge eines Mangels aufgehoben oder gemindert, richtet sich die Minderung nach den gesetzlichen Vorschriften. SLA Credits nach dem Leistungsanhang werden auf eine Minderung für denselben Zeitraum angerechnet.
12.3. Nacherfüllung und Umgehungslösungen#
Loopback leistet Nacherfüllung nach eigener Wahl durch Beseitigung des Mangels oder durch Bereitstellung einer mangelfreien Leistung. Kann Loopback einen Mangel nicht kurzfristig beseitigen, zeigt Loopback dem Kunden zumutbare Umgehungslösungen auf. Eine zumutbare Umgehungslösung gilt als vorläufige Nacherfüllung.
12.4. Verschuldensunabhängige Haftung#
Die verschuldensunabhängige Haftung von Loopback für bei Vertragsschluss vorhandene Mängel nach § 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB ist ausgeschlossen.
12.5. Verjährung#
Mängelansprüche verjähren in zwölf Monaten ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht für Ansprüche auf Schadensersatz in den Fällen der Ziffer 13.5 und bei Arglist.
13. Haftung#
13.1. Grundsatz#
Loopback haftet, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur nach Maßgabe dieser Ziffer 13.
13.2. Leichte Fahrlässigkeit#
Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Loopback nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf („Kardinalpflicht“). In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden und Folgeschäden ist bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit diese Schäden nicht zu dem nach Satz 2 vertragstypisch vorhersehbaren Schaden gehören.
13.3. Haftungshöchstbeträge#
Im Fall der Ziffer 13.2 ist die Haftung je Schadensfall auf den höheren der folgenden Beträge begrenzt: (a) die vom Kunden in den zwölf Monaten vor dem schadensbegründenden Ereignis für den betroffenen Vertrag gezahlten Nettoentgelte oder (b) 25.000 Euro. Für alle Schadensfälle eines Kalenderjahres ist die Haftung insgesamt auf den höheren der folgenden Beträge begrenzt: (a) die vom Kunden in diesem Kalenderjahr für den betroffenen Vertrag gezahlten Nettoentgelte oder (b) 50.000 Euro.
13.4. Datenverlust#
Bei Verlust oder Beschädigung von Daten haftet Loopback bei leichter Fahrlässigkeit nur für den Aufwand, der für die Wiederherstellung der Daten aus einer ordnungsgemäßen, nach Ziffer 7.3 vom Kunden erstellten Datensicherung erforderlich gewesen wäre.
13.5. Unbeschränkte Haftung#
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei der Übernahme einer Garantie, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels und bei einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. Im Anwendungsbereich des Telekommunikationsgesetzes bleibt § 70 TKG unberührt.
13.6. Ereignisse außerhalb des Einflussbereichs#
Loopback haftet nicht für Unterbrechungen, Störungen oder Schäden, die auf Ereignissen beruhen, die außerhalb des Einflussbereichs von Loopback liegen und die Loopback nicht zu vertreten hat, insbesondere Angriffe Dritter auf IT-Systeme, die Loopback trotz Einhaltung des Stands der Technik nicht abwehren konnte.
13.7. Höhere Gewalt#
Keine Partei haftet für Verzögerungen oder Nichterfüllung, soweit diese auf Umständen außerhalb ihres zumutbaren Einflussbereichs beruhen, insbesondere höherer Gewalt, Naturereignissen, Epidemien, Krieg, Terror, Unruhen, Arbeitskämpfen, behördlichen Maßnahmen, Embargos sowie Strom- oder Netzausfällen außerhalb des Einflussbereichs der betroffenen Partei. Leistungsfristen verlängern sich um die Dauer der Störung und eine angemessene Anlaufzeit. Dauert die Störung länger als sechs Wochen an, kann jede Partei den betroffenen Vertrag kündigen. Die Pflicht des Kunden zur Zahlung für bereits erbrachte Leistungen bleibt unberührt.
13.8. Verjährung#
Schadensersatzansprüche des Kunden wegen leichter Fahrlässigkeit verjähren in zwölf Monaten ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Ziffer 13.5 bleibt unberührt.
13.9. Erfüllungsgehilfen#
Soweit die Haftung von Loopback ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Organe, Arbeitnehmer, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Loopback.
14. Datenschutz#
14.1. Auftragsverarbeitung#
Soweit Loopback im Rahmen der Services personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, gilt die AVV einschließlich ihrer Anhänge in der bei Abschluss des Plattformvertrags veröffentlichten Fassung; Änderungen richten sich nach § 11 Abs. 3 AVV. Die AVV ist Bestandteil des Plattformvertrags; eines gesonderten Abschlusses bedarf es nicht. Sie steht dem Kunden jederzeit zum Download zur Verfügung. Soweit die Plattform dies vorsieht, kann der Kunde dort kundenspezifische Angaben zu seiner Verarbeitung hinterlegen und aktualisieren; diese konkretisieren den Auftrag nach Maßgabe der AVV. Abweichende Individualvereinbarungen, insbesondere in Enterprise-Verträgen, bleiben unberührt.
14.2. Eigene Verarbeitung#
Personenbezogene Daten, die Loopback als Verantwortlicher verarbeitet, etwa zur Verwaltung von Accounts, zur Abrechnung und zur Kommunikation, verarbeitet Loopback nach Maßgabe der Datenschutzerklärung.
14.3. Vertriebspartner#
Wurde der Kunde durch einen Vertriebspartner von Loopback vermittelt, darf Loopback dem Vertriebspartner die zur Abrechnung von Provisionen erforderlichen Vertragsdaten übermitteln, insbesondere Firmierung des Kunden, gebuchte Services und abgerechnete Entgelte. Soweit dabei personenbezogene Daten betroffen sind, erfolgt die Übermittlung auf Grundlage des berechtigten Interesses von Loopback an der Abrechnung mit dem Vertriebspartner.
15. Vertraulichkeit#
15.1. Vertrauliche Informationen#
Die Parteien behandeln alle nicht öffentlich bekannten Informationen, die sie im Rahmen der Vertragsbeziehung von der anderen Partei erhalten und die als vertraulich gekennzeichnet oder nach den Umständen erkennbar vertraulich sind, vertraulich („Vertrauliche Informationen“). Kundeninhalte gelten stets als Vertrauliche Informationen.
15.2. Verwendung und Weitergabe#
Vertrauliche Informationen dürfen nur für Zwecke der Vertragsdurchführung verwendet und nur solchen Mitarbeitern, Beratern, Subunternehmern und mit der empfangenden Partei im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen zugänglich gemacht werden, die sie hierfür benötigen und ihrerseits zur Vertraulichkeit verpflichtet sind.
15.3. Ausnahmen#
Die Pflichten nach dieser Ziffer gelten nicht für Informationen, die öffentlich bekannt sind oder ohne Verschulden der empfangenden Partei werden, die der empfangenden Partei bereits vorher rechtmäßig bekannt waren, die sie von einem Dritten ohne Vertraulichkeitsverpflichtung rechtmäßig erhalten hat oder die sie unabhängig entwickelt hat. Gesetzliche oder behördliche Offenlegungspflichten bleiben unberührt; die betroffene Partei informiert die andere Partei hierüber, soweit rechtlich zulässig.
15.4. Dauer#
Die Vertraulichkeitspflichten bestehen über das Vertragsende hinaus für fünf Jahre fort, für Geschäftsgeheimnisse und Kundeninhalte unbefristet.
16. Änderungen dieser AGB, des Leistungsanhangs und der Leistungsbeschreibungen#
16.1. Änderungsrecht#
Loopback kann diese AGB, den Leistungsanhang und die Leistungsbeschreibungen mit Wirkung für bestehende Verträge ändern, soweit dies erforderlich ist, um nachträglich entstandene Äquivalenzstörungen zu beseitigen, Regelungslücken zu schließen oder die Regelungen an geänderte gesetzliche, behördliche oder technische Rahmenbedingungen anzupassen. Die Hauptleistungspflichten und die vereinbarten Preise werden nach dieser Ziffer nicht zum Nachteil des Kunden geändert; insoweit gelten ausschließlich die Ziffern 5.4, 5.5 und 10.
16.2. Verfahren#
Loopback teilt dem Kunden Änderungen mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform mit und stellt die geänderten Regelungen bereit. Die Änderung gilt als angenommen, wenn der Kunde ihr nicht bis zum Wirksamwerden in Textform widerspricht. Loopback weist den Kunden in der Mitteilung auf die Widerspruchsfrist und die Folgen eines unterbliebenen Widerspruchs hin. Widerspricht der Kunde, gelten die bisherigen Regelungen fort. Loopback kann in diesem Fall den betroffenen Vertrag mit einer Frist von drei Monaten kündigen, bei Verträgen mit fester Laufzeit frühestens zum Ende der Laufzeit.
16.3. Änderungen ohne Nachteil#
Rein redaktionelle Änderungen und Änderungen, die den Kunden ausschließlich begünstigen, werden mit ihrer Veröffentlichung wirksam.
16.4. Neue Services#
Die Einführung neuer Services und die Veröffentlichung neuer Leistungsbeschreibungen bedürfen keiner Änderung dieser AGB. Für neue Services gelten diese AGB und der Leistungsanhang zusammen mit der neuen Leistungsbeschreibung ab der Buchung durch den Kunden.
17. Kommunikation#
Loopback kann alle Erklärungen und Informationen, einschließlich Rechnungen und Änderungsmitteilungen, elektronisch an den Kunden richten, insbesondere per E-Mail an die in der Organisation hinterlegte Adresse oder über die Plattform. Der Kunde stellt sicher, dass er unter dieser Adresse erreichbar ist.
18. Export- und Importkontrolle#
18.1. Einhaltung#
Die Parteien sind sich bewusst, dass IT-Leistungen und Technologien Export- und Importbeschränkungen sowie Sanktionsvorschriften unterliegen können. Der Kunde hält die anwendbaren Export-, Import- und Sanktionsvorschriften der Bundesrepublik Deutschland, der Europäischen Union und der Vereinigten Staaten von Amerika sowie alle sonstigen einschlägigen Vorschriften ein.
18.2. Vorbehalt#
Die Vertragserfüllung durch Loopback steht unter dem Vorbehalt, dass ihr keine Hindernisse aufgrund nationaler oder internationaler Vorschriften des Export- und Importkontrollrechts, Sanktionen oder sonstiger gesetzlicher Vorschriften entgegenstehen.
19. Sonstige Bestimmungen#
19.1. Referenzen#
Loopback darf Firmenname und Logo des Kunden als Referenz auf der eigenen Website und in Präsentationen nennen. Der Kunde kann dem jederzeit mit Wirkung für die Zukunft in Textform widersprechen. Eine darüber hinausgehende Nutzung, etwa in Fallstudien, bedarf der vorherigen Zustimmung des Kunden.
19.2. Abtretung#
Die Abtretung von Forderungen aus der Vertragsbeziehung bedarf der vorherigen Zustimmung der anderen Partei in Textform. § 354a HGB bleibt unberührt.
19.3. Anwendbares Recht#
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
19.4. Gerichtsstand#
Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit der Vertragsbeziehung Saarbrücken. Loopback ist auch berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
19.5. Sprache#
Diese AGB werden in deutscher Sprache verbindlich. Übersetzungen dienen nur der Information.
19.6. Salvatorische Klausel#
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.