Data Act: Anbieterwechsel und Datenportabilität
Als PDF herunterladenInhalt
- 1. Wechselverfahren im Überblick
- 2. Keine Wechselentgelte
- 3. Online-Register der exportierbaren Daten
- 4. Vom Export ausgenommene Daten
- 5. Bekannte Einschränkungen
- 6. Standorte der IKT-Infrastruktur (Art. 28 Abs. 1 lit. a Data Act)
- 7. Schutz vor unrechtmäßigem staatlichem Zugriff (Art. 28 Abs. 1 lit. b, Art. 32 Data Act)
- 8. Kontakt
- 9. Aktualisierung
Version 2.0.0 – Stand: 04.11.2026
Diese Seite enthält die Informationen der Loopback GmbH („Loopback“) nach Art. 26 und Art. 28 der Verordnung (EU) 2023/2854 („Data Act“) und das Online-Register nach Art. 26 lit. b Data Act. Die vertraglichen Regelungen zum Anbieterwechsel enthält Ziffer 11.8 der AGB. Bei Widersprüchen gehen die AGB und die Leistungsbeschreibungen dieser Seite vor.
1. Wechselverfahren im Überblick#
- Kündigung zum Wechsel: Sie können jeden Vertrag mit einer Frist von zwei Monaten zum Zweck eines Anbieterwechsels kündigen, auch vor Ablauf einer festen Laufzeit. Dabei teilen Sie mit, ob Sie zu einem anderen Anbieter wechseln, auf eigene Infrastruktur wechseln oder die Löschung Ihrer Daten wünschen.
- Übergangszeitraum: Nach Ablauf der Kündigungsfrist folgt ein Übergangszeitraum von bis zu 30 Kalendertagen, in dem Sie Ihre Daten exportieren. Ist dies technisch nicht möglich, teilen wir Ihnen das innerhalb von 14 Arbeitstagen mit und nennen einen alternativen Zeitraum von höchstens sieben Monaten. Sie können den Übergangszeitraum einmalig angemessen verlängern.
- Unterstützung: Während Kündigungsfrist und Übergangszeitraum erbringen wir die Services zu den bestehenden Bedingungen weiter und unterstützen Sie und von Ihnen benannte Dritte beim Wechsel.
- Abschluss und Löschung: Nach Abschluss des Wechsels können Sie für weitere 30 Kalendertage auf Ihre exportierbaren Daten zugreifen. Danach löschen wir die verbliebenen Kundeninhalte.
2. Keine Wechselentgelte#
Loopback erhebt für den Wechsel, den Datenexport und die Unterstützung beim Wechsel keine Wechsel- oder Datenextraktionsentgelte. Die regulären Entgelte für die bis zum Vertragsende genutzten Services bleiben geschuldet. Nutzen Sie unsere Services parallel zu Diensten anderer Anbieter, berechnen wir für den ausgehenden Datenverkehr zu diesen Diensten höchstens die Kosten, die uns dafür unmittelbar entstehen (Art. 34 Abs. 2 Data Act).
3. Online-Register der exportierbaren Daten#
Alle Exporte sind über die in der Plattform angebotenen Funktionen oder über die genannten Schnittstellen selbst durchführbar.
| Service | Exportierbare Daten | Format | Schnittstelle und Standard |
|---|---|---|---|
| Plattform | Organisation, Mitglieder, Rollen und Berechtigungen, Ressourcenübersicht | JSON | Loopback-API (HTTPS, REST) |
| Plattform | Rechnungen | Plattform | |
| Plattform | Nutzungs- und Abrechnungsdaten | CSV oder JSON | Plattform, Loopback-API (HTTPS, REST) |
| Kubernetes | Kubernetes-Objekte, etwa Deployments, Services, ConfigMaps, Secrets und Custom Resources | YAML oder JSON | Kubernetes-API |
| Kubernetes | Daten persistenter Volumes | Dateisystem- bzw. Block-Daten | Kubernetes-API, CSI-Snapshots, gängige Backup-Werkzeuge |
| Object Storage | Objekte und Metadaten | ursprüngliches Format der Objekte | S3-kompatible API |
| Registry | Container-Images, Helm-Charts und sonstige Artefakte | OCI Image Format | OCI Distribution Specification |
| Bundles | Konfigurationen von Bundles, Environments und Chart-Revisions | JSON | Loopback-API (HTTPS, REST) |
| Bundles | Charts und Images | OCI Image Format, Helm-Chart | Registry |
| Fabric | Firewall-Regeln und Netzwerkkonfigurationen | JSON | Loopback-API (HTTPS, REST) |
| DNS | Zonen und Records | Zonendatei nach RFC 1035 | Plattform, Loopback-API (HTTPS, REST) |
| Domains | Übertragung der Domain | Autorisierungscode | Transferverfahren der Vergabestelle |
| Externe Cluster und eigene Nodes | Kundeninhalte verbleiben auf der Infrastruktur des Kunden | – | – |
Quellcode, den Sie über Integrationen wie GitHub oder GitLab anbinden, verbleibt in Ihren Repositories.
4. Vom Export ausgenommene Daten#
Nicht exportierbar sind Daten, die ausschließlich der internen Funktion der Services dienen oder Geschäftsgeheimnisse von Loopback oder Dritten enthalten, insbesondere interne Betriebs- und Sicherheitstelemetrie ohne spezifischen Bezug zu Ihnen, proprietäre Automatisierungen, Vorlagen und Module von Loopback sowie aggregierte oder anonymisierte Kennzahlen. Sind solche Informationen für den Wechsel technisch erforderlich, unterstützt Loopback den Wechsel funktional, ohne Geschäftsgeheimnisse offenzulegen.
5. Bekannte Einschränkungen#
- Konfigurationen, die spezifisch für die Loopback-Plattform sind, etwa Scaling Groups, Fabric-Regeln oder Bundle-Pipelines, haben bei anderen Anbietern nicht notwendigerweise eine Entsprechung und müssen dort gegebenenfalls neu eingerichtet werden.
- Für Daten in persistenten Volumes stellt Loopback die Schnittstellen bereit. Für Konsistenz und Durchführung des Exports laufender Anwendungen ist der Kunde verantwortlich.
6. Standorte der IKT-Infrastruktur (Art. 28 Abs. 1 lit. a Data Act)#
Die Plattform einschließlich API und Steuerungskomponenten wird in Rechenzentren in Deutschland betrieben (Falkenstein und Nürnberg).
Ressourcen der Kunden, insbesondere Cluster, Speicher und Registry-Inhalte, werden in der Region betrieben, die der Kunde bei der Buchung wählt. Derzeit bieten wir ausschließlich Regionen in der Europäischen Union an, und zwar in Deutschland, Finnland, Frankreich und Spanien. Welche Regionen für welchen Service verfügbar sind, wird bei der Buchung angezeigt; Land und Region jeder Ressource sind zudem in der Plattform ersichtlich.
7. Schutz vor unrechtmäßigem staatlichem Zugriff (Art. 28 Abs. 1 lit. b, Art. 32 Data Act)#
Loopback ist ein Unternehmen mit Sitz in Deutschland und unterliegt dem Recht der Europäischen Union. Um einen unrechtmäßigen Zugriff von Behörden aus Drittländern auf nicht-personenbezogene Daten in der Europäischen Union zu verhindern, trifft Loopback insbesondere folgende Maßnahmen:
- Technisch: Verschlüsselung der Datenübertragung, auch zwischen Clustern; Verschlüsselung ruhender Daten in verwalteten Speicher- und Backup-Systemen, soweit vorgesehen; rollenbasierte Zugriffsbeschränkung nach dem Least-Privilege-Prinzip; Protokollierung administrativer Zugriffe.
- Organisatorisch: Prüfung jedes Ersuchens einer Behörde auf Rechtmäßigkeit und Zuständigkeit; Herausgabe nur auf Grundlage eines nach Art. 32 Data Act zulässigen Rechtsakts und nur im unbedingt erforderlichen Umfang; Information des Kunden vor der Herausgabe, soweit rechtlich zulässig.
- Vertraglich: Betrieb der Plattform bei einem Infrastrukturanbieter mit Sitz in Deutschland; Verpflichtung der Subunternehmer auf entsprechende Schutzmaßnahmen.
Die vollständigen technischen und organisatorischen Maßnahmen enthält Anhang A der Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung.
8. Kontakt#
Fragen zum Anbieterwechsel und zum Datenexport richten Sie an support@loopback.cloud.
9. Aktualisierung#
Loopback hält dieses Register aktuell und ergänzt es bei Einführung neuer Services.